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Garantie
Die Zahnarztpraxis gewährt für die angefertigten Zahnersätze
Garantie. Das Zahntechniklabor stellt einen Garantieschein, sog. Dental Pass aus. Mit dieser Urkunde
gewährleisten wir, dass
- zur Fertigstellung Ihres Zahnersatzes nur
weltweit anerkannte Materialien von bester Qualität
verwendet wurden
- die Fachkenntnisse
unserer Kollegen, die Maschinen und die angewandte Technologie den
höchsten Ansprüchen nachkommen.
Gegen Vorzeigen des Garantiescheins können Sie Ihre Ansprüche
auf Garantie bei
bestimmungsgemässer Verwendung nach dem Einbau zur Geltung bringen.
Krone 3 Jahre
Inlay, Veneer 2 Jahre
Zahnfüllung 1 Jahre
Zahnimplantat (nur das Produkt)
5-8 Jahre
Einseitige Prothese 1 Jahre (temporäre
exklusive)
Komplette Prothese 1 Jahr
Die Garantie wird reduziert oder
ungültig:
Wenn den Anweisungen der
Zahnärzte nicht gefolgt wird (zum Beispiel die Zahnprothesen
werden während der Nacht nicht getragen)
Wenn der Patient einen
Zahnarzt für eine Routineüberprüfung nicht mindestens einmal im
Jahr besucht
Wenn die Mundhygiene
vernachlässigt wird
Wenn das Gummigewebe oder der
Zahnkochen auf natürliche Weise abnimmt.
Zufälliger Schaden, zum
Beispiel die Zahnprothesen fallen lassen
Wenn der Patient
beträchtliches Gewicht verliert oder gewinnt während einer
kurzen Zeitperiode Wenn die entfernbare Sanierungen, wie
Teilprothesen oder volle Zahnprothesen nicht richtig behalten
und aufrechterhalten werden
Wenn es eine allgemeine
Krankheit gibt, die vorkommt und diese negative Auswirkungen auf
die Zähne hat. (zum Beispiel, Zuckerkrankheit, Fallsucht,
Osteoporosis, Bedingung nach Röntgenstrahlen oder Chemotherapie).
Wenn der Patient die
ungarischen Garantiebedingungen nicht anerkennt
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