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  Garantie

 

Die Zahnarztpraxis gewährt für die angefertigten Zahnersätze Garantie. Das Zahntechniklabor stellt einen Garantieschein, sog. Dental Pass aus. Mit dieser Urkunde gewährleisten wir, dass

       -  zur Fertigstellung Ihres Zahnersatzes nur weltweit anerkannte Materialien von bester Qualität            verwendet wurden
       -  die Fachkenntnisse unserer Kollegen, die Maschinen und die angewandte Technologie den
          höchsten Ansprüchen nachkommen.

        Gegen Vorzeigen des Garantiescheins können Sie Ihre Ansprüche auf Garantie bei 
        bestimmungsgemässer Verwendung nach dem Einbau zur Geltung bringen.  

   Krone 3 Jahre
   Inlay, Veneer 2 Jahre
   Zahnfüllung 1 Jahre
   Zahnimplantat (nur das Produkt) 5-8 Jahre
   Einseitige Prothese 1 Jahre (temporäre exklusive)
   Komplette Prothese 1 Jahr


   Die Garantie wird reduziert oder ungültig:
 

  • Wenn den Anweisungen der Zahnärzte nicht gefolgt wird (zum Beispiel die Zahnprothesen werden während der Nacht nicht getragen)

  • Wenn der Patient einen Zahnarzt für eine Routineüberprüfung nicht mindestens einmal im Jahr besucht

  • Wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird

  • Wenn das Gummigewebe oder der Zahnkochen auf natürliche Weise abnimmt.

  • Zufälliger Schaden, zum Beispiel die Zahnprothesen fallen lassen

  • Wenn der Patient beträchtliches Gewicht verliert oder gewinnt während einer kurzen Zeitperiode Wenn die entfernbare Sanierungen, wie Teilprothesen oder volle Zahnprothesen nicht richtig behalten und aufrechterhalten werden

  • Wenn es eine allgemeine Krankheit gibt, die vorkommt und diese negative Auswirkungen auf die Zähne hat. (zum Beispiel, Zuckerkrankheit, Fallsucht, Osteoporosis, Bedingung nach Röntgenstrahlen oder Chemotherapie).

  • Wenn der Patient die ungarischen Garantiebedingungen nicht anerkennt

   
 

© SIMI
Szeged, 2006.08.09.